Acht bis sechzehn Prozent aller Kinder erkranken hierzulande bis zur Einschulung an Neurodermitis. Die Hauterkrankung geht mit einem starken Juckreiz einher, der zu Unruhe und Schlafstörungen führen kann. Viele betroffene Kinder fallen dann im Unterricht durch unkonzentriertes Arbeiten und Müdigkeit auf. Damit sie dennoch erfolgreich lernen können, brauchen sie neben einer zeitgemäßen Therapie ein paar praktische Hilfen im Schulalltag.
Rötungen, Krusten, aufgekratzte Hautstellen: Kinder, die an Neurodermitis leiden, haben oftmals alles andere als eine schöne Haut. Die chronische, schubweise verlaufende Hauterkrankung ist zwar nicht ansteckend, kann aber bei Mitschülern ablehnende Reaktionen hervorrufen. Vor allem der heftige Juckreiz macht es den betroffenen Kindern schwer: Viele von ihnen schlafen während eines Krankheitsschubes schlecht, kommen müde in den Unterricht und arbeiten unkonzentriert. „Eltern neurodermitiskranker Kinder sollten die zuständigen Lehrer am besten direkt zu Beginn eines Schuljahres über die Erkrankung ihres Kindes informieren“, rät Erhard Hackler, Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe.
Nachteilsausgleich in der Schule
Neurodermitis ist keine psychische Erkrankung, die Symptome können sich aber durch psychische Belastungen wie Stress oder Schulangst verschlimmern. Um Leistungsdruck zu vermeiden, können Lehrer den betroffenen Kindern beispielsweise für Klassenarbeiten mehr Zeit einräumen. Wichtig ist es auch, sie nicht wegen unruhigen Verhaltens zu rügen oder ihnen gar das Kratzen zu verbieten. Besser sind unterrichtstaugliche Kompromisse: Manche Kinder reiben die juckenden Stellen mit einem Kratzklötzchen, anderen hilft es, die Hände mit einem Knautschball abzulenken. Prinzipiell können neurodermitiskranke Kinder an allen Unterrichtsfächern teilnehmen – auch am Sport- und Schwimmunterricht. Allerdings müssen sie die Möglichkeit haben, Schweiß oder Chlorwasser abzuduschen und ihre Haut einzucremen. Gegebenenfalls sollten sie den Unterricht vorzeitig verlassen dürfen, damit ausreichend Zeit für die notwendigen Hautpflegemaßnahmen bleibt. Während eines akuten Schubs kann es dennoch notwendig sein, betroffene Kinder vom Sportunterricht zu befreien. „Um zu verhindern, dass sie aufgrund solcher Regelungen in eine Außenseiterrolle gedrängt werden, sollten die Lehrer unbedingt die Mitschüler einbeziehen“, so Hackler. „Es muss klar sein, dass es sich nicht um eine Bevorzugung handelt, sondern um einen Nachteilsausgleich.“ Die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs für chronisch kranke Schüler ist im Schulgesetz verankert. Nähere Informationen dazu erhalten Eltern bei der Schule beziehungsweise dem zuständigen Kultusministerium.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Haut- und Allergiehilfe DHA e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dha-neurodermitis.de
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