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Kassen bezahlen Balneophototherapie

22. Oktober 2020 - Dr. Uwe Schwichtenberg

Patienten, die an mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis leiden, können seit dem 1. Oktober 2020 eine Balneophototherapie als Kassenleistung bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür grünes Licht gegeben. Grundlage für die Entscheidung, sind Studien, die einen höheren Nutzen der Balneophototherapie gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis nachweisen.

„Dass sich die Balneophototherapie, also eine kontrollierte Bestrahlung mit UV-Licht als Teilspektrum des Sonnenlichts in Kombination mit Salzwasser zur Behandlung der Neurodermitis eignet, wussten Patienten wie Dermatologen schon seit Langem. Die früher so beliebten und erfolgreichen Kuren am Toten Meer fußten auf eben dieser Methode“, sagt Dr. Klaus Strömer, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD). Bei der Balneophototherapie werden Wannenbäder unter Zusetzung von Substanzen wie Salz mit einer UV-Lichttherapie kombiniert, die während oder nach dem Bad angewendet wird.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kam zu dem Ergebnis, dass die kombinierte Therapie Vorteile gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung hat. „Umso mehr freut es uns, dass seit dem 1. Oktober endlich auch gesetzlich Versicherte die Leistung zu Lasten ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können und nicht mehr extra dafür bezahlen müssen“, unterstreicht der BVDD-Präsident.

Die Therapie kann bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis angewendet werden. Von einer mittelschweren Neurodermitis wird in der Regel bei einem SCORAD-Score größer 25 ausgegangen. Die Höhe des Scores muss vom Hautarzt dokumentiert werden. Patienten mit einer schwächer ausgeprägten Neurodermitis kommen damit für eine Balneophototherapie nicht infrage.

Empfohlen wird eine Behandlungshäufigkeit von drei bis fünf Anwendungen pro Woche. Insgesamt kann ein Behandlungszyklus bis zu 35 Sitzungen haben. Die Therapie kann ambulant durchgeführt werden. Wichtig ist, dass der behandelnde Hautarzt eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie hat.

Der BVDD hat nach Einführung des Verfahrens eine bundesweite Liste mit Dermatologinnen und Dermatologen angelegt, die eine Abrechnungsgenehmigung für die Therapie haben. Diese ist für Patienten über die BVDD-Website unter https://www.bvdd.de/fileadmin/BVDD/BVDD-Download/Balneophototherapeuten.pdf abrufbar.

Quelle: Pressemeldung des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD)

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