Autor: silke und dominick |
Hallo sind seit zwei Tagen wieder zuhause meine Frage unser Sohn ist in der Reha auf Lipoderm als Basispflege eingestellt worden und er bekommt für offene Stellen die Tricolsan 1% . Ich habe die befürchtung das unser Kinderarzt mir die Sachen nicht verschreibt weil er ist auch noch mit mittelschweren Asthma bestraft und da hat er auch schon ein Medikament gestrichen was er inhalieren soll. Die zusammen des inhaliersachen Salbuthamol, Dncg, Artovent und das Atrovent hat erstrichen er sagte nur es sei doppelt gemoppelt ich hoffe sie können uns einen Rat geben. Mit freundlichen Grüßen Silke und Dominick 3 Jahre |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:341 | 2005-02-22 |
Sehr geehrte Silke, es ist sicher sinnvoll, die in der Kur begonnene Behandlung und Hautpflege zunächst fortzuführen. Im weiteren Verlauf muss der behandelnde Arzt individuell nach dem aktuellen Hautbild entscheiden. Bis zu einem Alter von 12 Jahren können auch nicht-rezeptpflichtige Wirkstoffe wie z.B. Triclosan zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Auch bestimmte Pflegecremes können in diesem Alter zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Bei der Auswahl der jeweiligen Cremes ist Ihr Arzt jedoch verpflichtet das sogenannte "Wirtschaftlichkeitsgebot" zu beachten. Bei ähnlicher Wirkung muß er daher das günstigste Präparat wählen. Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg |
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